Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) ist seit 2004 in Kraft und verpflichtet die öffentliche Hand, die Zugänglichkeit zu virtuellen Dienstleistungsangeboten für Behinderte zu garantieren. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Wünschen und Anforderungen von Endbenutzern wurde der Zuger Internetauftritt im neuen Zuger Corporate Design umgesetzt. Im jährlichen Rating kantonaler Webauftritte rückte Zug auf Platz 2 vor. Der barrierefreie Zugang zum Dienstleistungsangebot wurde überdies am «Best of Swiss Web 2009» in der Kategorie «Usability» mit Bronze ausgezeichnet.
Anthrazit: Die 200 Besten Websites der Schweiz
Best of Swiss Web 2009: Bronze (Kategorie Usability)
Computerworld: Platz 2 im Kantonsranking